Beglaubigungen

Hinweise für türkischzyprische Staatsbürger, die eine Beglaubigung ihres deutschen Arbeitsvertrages / anderer deutscher Dokumente benötigen:

1) Eingesandte Dokumente können nicht hinsichtlich ihrer Echtheit und des Inhalts als korrekt beglaubigt werden.

2) Die Repräsentanz in München fertigt lediglich Kopien der Arbeitsbescheinigungen an; diese können dann beglaubigt werden.

3) Wenn Sie eine Beglaubigung benötigen, schicken Sie uns einen Arbeitsvertrag / das Dokument in deutscher Sprache. Dieses Papier kann von der Repräsentanz ins Englische übersetzt werden. Diese Übersetzung können Sie dann zusammen mit dem Original (in deutscher Sprache) an die Behörden auf Nordzypern versenden. Zudem erhalten Sie von uns auf Wunsch auch eine beglaubigte Kopie des Originals. Wir fertigen keine Übersetzungen ins Türkische an.

4) Vergessen Sie bitte nicht, einen mit 1,45 Euro frankierten Rückumschlag mit Ihrer Adresse beizufügen.

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